Hundesteuersatzung: Fraktion unterstützt maßvolle Aktualisierung nach fast 25 Jahren
Die CDU-, FDP-, BBT-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Werder (Havel) wird der neuen Hundesteuersatzung zustimmen, die in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden soll.
Aus Sicht der Fraktion handelt es sich um eine sachgerechte und notwendige Anpassung an die heutige Situation. Die bisherige Hundesteuersatzung der Stadt Werder (Havel) stammt vom 20. September 2001. Die neue Satzung soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Vorgesehen sind künftig jährliche Steuersätze von 42 Euro für den ersten Hund, 84 Euro für den zweiten Hund sowie 105 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund. Für einen durch die Ordnungsbehörde festgestellten gefährlichen Hund sieht der Entwurf einen Steuersatz von 600 Euro jährlich vor.
„Eine Satzung aus dem Jahr 2001 muss nach fast 25 Jahren überprüft und an die aktuelle Situation angepasst werden. Genau das geschieht hier. Die vorgeschlagenen Beträge bleiben dabei auch im Vergleich mit den Nachbarkommunen maßvoll und führen aus unserer Sicht nicht zu einer überzogenen Belastung der Hundehalter“, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Daniela Deichsel, die zugleich Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft ist.
Die Fraktion begrüßt, dass die Neuregelung nicht nur die Steuersätze aktualisiert, sondern auch klare Regelungen zu Steuerpflicht, Befreiungen, Ermäßigungen sowie An- und Abmeldung enthält. So sieht der Entwurf unter anderem Steuerbefreiungen für bestimmte Assistenz-, Rettungs-, Sanitäts-, Schutz- und Therapiehunde vor. Auch Ermäßigungen, etwa für bestimmte Wach- und Jagdhunde, sind Bestandteil der Satzung. Hunde sind grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen an- beziehungsweise abzumelden.
„Solide Haushaltsführung bedeutet, nicht nur auf die Ausgaben zu schauen. Eine verantwortliche Kommunalpolitik muss auch die Einnahmeseite im Blick behalten. Gerade in Zeiten angespannter kommunaler Haushalte ist es richtig, bestehende Satzungen regelmäßig zu überprüfen und dort anzupassen, wo es sachlich geboten ist“, so Deichsel weiter.
Aus Sicht der Fraktion ist die neue Hundesteuersatzung ein ausgewogener Vorschlag. Sie schafft zeitgemäße Grundlagen, sorgt für klare und nachvollziehbare Regelungen und bleibt zugleich im Rahmen dessen, was Hundehalter in Werder (Havel) tragen können.
„Wir stimmen der Satzung zu, weil sie vernünftig, nachvollziehbar und maßvoll ist. Sie ist kein Selbstzweck, sondern Teil einer geordneten und verantwortlichen Finanzpolitik für unsere Stadt“, erklärt Daniela Deichsel abschließend.
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